Lockerungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Patienten im Maßregelvollzug Lockerungen aus therapeutischen Gründen nach folgenden Stufen gewährt werden:
- Ausführung unter Aufsicht von mindestens 2 Mitarbeitern der Klinik
- Ausführung unter Aufsicht eines Mitarbeiters der Klinik
- Gruppenausführung von bis zu 3 Patienten unter Aufsicht eines Mitarbeiters der Klinik
- Ausgang in Begleitung eines Mitarbeiters der Klinik und/oder eines geeigneten Dritten
- Gruppenausgang von bis zu 4 Patienten in Begleitung mindestens eines Mitarbeiters und/oder eines geeigneten Dritten
- Ausgang bis zu 6 Stunden ohne Begleitung
- Tagesausgang
- Kurzurlaub bis zu 3 Tagen
- Urlaub bis zu 2 Wochen
- Langzeiturlaub über 2 Wochen (Probewohnen)