Wirksamkeit des R&R–Programm und der DBT-F im Maßregelvollzug nach § 64 StGB
Theoretischer Hintergrund: Maßregelvollzugskliniken befinden sich in einem Spannungsfeld zwischen steigenden Unterbringungszahlen und hohen Therapieabbruchraten auf der einen, hohen Rückfallzahlen nach regulärer Entlassung auf der anderen Seite. Ausgehend von diesen Grundproblemen stellt sich die Frage, bei welchen Patienten welcher Therapieansatz geeignet ist, um die Maßregeltherapie erfolgreicher zu gestalten und letztlich zu einer Verringerung der Rückfälligkeit in kriminelles und süchtiges Verhalten führt. In der Literatur gibt es vielfach Hinweise darauf, dass neben zahlreichen anderen Aspekten auch gewisse neuropsychologisch objektivierbare kognitive Defizite (z.B. Andrews & Bonta, 2003; Kröber et al., 1994) wichtige kriminogene Faktoren darstellen. Die Dialektisch-Behaviorale Therapie-Forensik (DBT-F; McCann et al. 2000) und insbesondere das Reasoning & Rehabilitation-Programm (R&R-Programm; Ross & Fabiano, 1986, deutsche Adaption durch IFPH, 2004) gehören zu den international anerkannten Interventionen, die auf die Modifikation von Risikofaktoren abzielen. Im Rahmen des Forschungsprojektes „Psychotherapeutische Versorgung von Patienten mit dissozialen Persönlichkeitsstrukturen im MRV – Effektivitätsverbesserung und Kostenersparnis“ im Auftrag des Sozialministeriums Mecklenburg-Vorpommern wurden im Juli 2009 die DBT-F und das R&R-Programm eingeführt und werden bis heute routinemäßig in unserer Klinik durchgeführt.
Ziele und Fragestellung: Unser Forschungsprojekt befasst sich mit der Frage, wie wirkungsvoll bestimmte Interventionen bei der speziellen Klientel der Entziehungsmaßregel sind. Dabei liegt der Fokus nicht auf der Rückfälligkeit nach der Entlassung, sondern vielmehr auf sogenannten „weichen Kriterien“. Wir untersuchen, ob sich die Fähigkeiten und Fertigkeiten, auf die die beiden Programme abzielen, tatsächlich verändern und ob diese Modifikationen stabil sind.
Methode: Die DBT-F-Teilnehmer und die R&R-Teilnehmer werden mit den Kontrollprobanden (Treatment as usual; TAU) zu zwei (Prä und Post) bis drei (Follow-up) Messzeitpunkten verglichen. Hierzu werden neuropsychologische Daten (TMT, Tower of London, etc.), Prognosebeurteilungen (FOTRES, HCR-20 etc.), Selbst-und Fremdeinschätzungen (Psychologen, Sozialarbeiter und Pfleger), katamnestische Daten und Ergebnisse anderer spezifischer Verfahren (z.B. BIS, EMOREG) erhoben.
Ergebnisse: Es gibt erste Hinweise darauf, dass das R&R-Programm bei Entziehungsmaßregel-Patienten Wirkung zeigt. Bei fast allen Faktoren, auf die das Training abzielt, zeigten sich nach Einschätzung der behandelnden Therapeuten deutliche Verbesserungen, die bei den TAU-Probanden nicht zu beobachten waren. Die neuropsychologischen Ergebnisse bestätigten diese Einschätzungen. Das R&R-Programm zeigt sich bezüglich kognitiver Flexibilität und problemlösendem, zielsetzendem Denken bei unseren Patienten als wirksam. Die Unterschiede bei der Prognosebeurteilung deuten darauf hin, dass insbesondere dissoziale Patienten von der DBT-F profitieren. Die DBT-F scheint außerdem einen positiven Einfluss auf das schlussfolgernde Denken zu haben.
Diskussion: Die Beeinflussung bestimmter kognitiver Charakteristika, wie rigides, egozentrisches und irrationales Denken sind typische kriminogene Faktoren, deren Beeinflussung eine besondere Herausforderung bei der psychiatrisch-psychologischen Behandlung von Delinquenten darstellt. Die DBT-F und insbesondere das R&R-Programm zielen auf die Veränderung dieser Faktoren ab, sodass es dadurch möglich ist, die Kriminaltherapie auch in der Maßregeltherapie nach § 64 StGB effektiver zu gestalten. Wir haben bisher nur kurzfristige und mittelfristige Effekte gefunden, die eventuell durch Booster-Module zu geeigneten Zeitpunkten verlängert werden könnten. Eine weitere Möglichkeit wäre die Adaptation der Programme an die spezielle Klientel der süchtigen Straftäter. Außerdem sollte der Einfluss bestimmter Aspekte wie ADHS und Impulsivität auf die neuropsychologischen Testleistungen stärker berücksichtigt werden.
Unser Forschungsprojekt macht jedoch auch erneut deutlich, wie schwierig es ist, einzelne Therapiebausteine im Klinikalltag des Maßregelvollzuges zu evaluieren. Es gibt eine Reihe von potentiellen Einflüssen auf Behandlungsevaluationen (Lösel, 2012), die in kaum einer Studie umfassend kontrolliert werden können. Unser Studiendesign eignet sich dennoch, um den „what works“-Ansatz weiter zu verfolgen, die Stichprobe sukzessive zu vergrößern und zukünftig weitere ungewollte Einflussgrößen zu kontrollieren.