CONNECT-Studie

Was ist die CONNECT-Studie?

Die Studie ist eine prospektive deutschlandweite Stichtagserhebung zur jährlichen Verlaufsbeschreibung der im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten nach § 63 StGB sowie zur Evaluation der Effektivität und Effizienz der dortigen Behandlung. Zentrale Forschungsinteressen sind dabei die Entwicklung der Patientenmerkmale und der Unterbringungsdauern im zeitlichen Verlauf, die Identifikation von Faktoren, die mit Lockerungen und Entlassungen sowie mit Rückfällen in Zusammenhang stehen, sowie die Analyse gruppenspezifischer Unterschiede - beispielsweise zwischen Männern und Frauen oder von Patientinnen und Patienten mit Migrationshintergrund. Dadurch wird ein entscheidender Beitrag zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs geleistet und die Entwicklung evidenzbasierter und wirksamer Behandlungsangebote für forensische Patientinnen und Patienten unterstützt. Die Ergebnisse der CONNECT-Studie werden in frei zugänglichen Fachzeitschriften veröffentlicht und stehen damit Forschenden und der interessierten Öffentlichkeit gleichermaßen zur Verfügung. Damit schafft die Studie die wissenschaftliche Basis für eine gerechte, transparente und zukunftsfähige Versorgung im Maßregelvollzug.

Die Studie wird gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG-Projektnummer: 544266142).

Die CONNECT-Studie im Detail

Was versteht man unter § 63 StGB?

Menschen, die im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung Straftaten begangen haben, können in Deutschland nach §§ 63, 64 des Strafgesetzbuches (StGB) in einer forensischen Psychiatrie („Maßregelvollzug“) untergebracht werden. Für eine Unterbringung nach § 63 StGB muss die betreffende Person die Straftat in einem Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder vollen Schuldunfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB begangen haben. Dem Behandlungsauftrag der forensischen Psychiatrie liegt dabei ein Doppelmandat zugrunde. So soll durch die Behandlung einerseits die Gesellschaft vor künftigen Straftaten geschützt werden. Andererseits soll den Patient*innen ein straffreies und selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Aufgrund ihres zentralen Stellenwerts für Individuum und Gesellschaft sollte die Behandlung im Maßregelvollzug daher nach den neusten wissenschaftlichen Standards durchgeführt und die eingesetzten Methoden regelmäßig evaluiert werden.

Studienbeschreibung und -design

Alle Maßregelvollzugskliniken in Deutschland, die Patienten nach § 63 StGB behandeln, werden zur Teilnahme eingeladen. Das Personal der teilnehmenden Krankenhäuser füllt einen Online-Fragebogen aus. Es handelt sich hauptsächlich um eine Sekundärdatennutzung. Die Datengrundlage beruht zum großen Teil auf bereits in den jeweiligen Kliniken vorliegenden juristischen Dokumenten, psychiatrischen Diagnosen und der Behandlungsdokumentation. Die für die Analyse verwendete Stichprobe umfasst sowohl weibliche als auch männliche, erwachsene, psychisch kranke Straftäter, bei welchen eine Unterbringung in einer Maßregelvollzugsanstalt gem. § 63 StGB gerichtlich angeordnet wurde und welche sich zum Zeitpunkt der Erhebung in einer der vorhandenen forensisch-psychiatrischen Kliniken in Deutschland befinden. Alle Informationen werden in pseudonymisierter Form verarbeitet, so dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Kliniken möglich sind.

Die Studie ist modularisiert aufgebaut, d.h. die teilnehmenden Kliniken können über den Umfang ihrer Beteiligung selbst bestimmen:

  • Basismodul: soziodemografische Daten, psychiatrische und Deliktanamnese, rechtliche Daten (z.B. rechtliche Unterbringungsgrundlage, Indexdelikt, strafrechtliche Verantwortlichkeit)
  • Klinisches Forschungsmodul: Therapie- und Behandlungsdaten (z.B. therapeutische Verfahren, Lockerungen, Prognose, Zwangsmaßnahmen)
  • Entlassungsmodul: Entlassgrundlage, sozialer Empfangsraum, ambulante Weiterbehandlung, Weisungen

Ergänzend werden Daten aus dem Bundeszentralregister herangezogen, um Strafrückfälligkeit nach Entlassung zu untersuchen (3-Jahres-Follow-ups).

Variablenliste, Manual und Psychopharmakaliste

Welle 1

Über die Verlinkungen finden Sie das Survey Manual zu der CONNECT-Studie, die Variablenliste der Studie und die Liste der Psychopharmaka.

BZR-Daten

Zur Erfassung der Strafrückfälligkeit werden Bundeszentralregisterauszüge (BZR-Daten) im Rahmen eines 3-Jahres-Follow-ups abgefragt. Mit der Beantragung der Bundeszentralregisterauszüge beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wird die unabhängige Treuhandstelle der Universitätsmedizin Greifswald (UMG) betraut. Das KFP-Forschungsteam kann über die jährliche Übermittlung der pseudonymisierten Krankenhausdaten nachvollziehen, welche Patienten und Patientinnen im letzten Kalenderjahr entlassen wurden. Nach einem Katamnesezeitraum von 3 Jahren nach der Entlassung aus der Unterbringung gem. § 63 StGB teilt das KFP-Forschungsteam den Kliniken sowie der Treuhandstelle mit, für welche der Pseudonyme BZR-Auszüge angefordert werden sollen. Alle 3 Jahre wiederholt sich dieser Prozess.

 

Das Forschungsteam

Die Studie wird an der Klinik für Forensische Psychiatrie der Universitätsmedizin Rostock durchgeführt und von Prof. Dr. Birgit Völlm, PhD geleitet. An der Studie beteiligt sind zudem Dr. Katja Köppen, Finn Sörensen, M.Sc., Lisa Rieker, M.Sc. und Johanna Ziem.

Birgit Völlm ist Professorin für forensische Psychiatrie und medizinische Direktorin der Forensischen Klinik der Universität Rostock. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen die Erfahrungen von Patienten mit forensischer Versorgung, Menschenrechte, der vergleichende Leistungsumfang forensischer Einrichtungen, Persönlichkeitsstörungen, die Wirksamkeit von Behandlungen sowie neurobiologische Anwendungen bei forensischen Patienten.

Dr. Katja Köppen ist die Projektkoordinatorin der CONNECT-Studie. Als Demografin und Sozialwissenschaftlerin liegen ihre Interessengebiete in der psychischen Gesundheit, der Paneldatenanalyse und dem Erhebungsdesign. 

Lisa Rieker und Finn Sörensen sind DoktorandInnen und promovieren zu den Inhalten der CONNECT-Studie. Johanna Ziem unterstützt die Studie als Projektassistenz.

Zusätzliche Expertise

Weiterhin wird das leitende Studienzentrum in Rostock vom Zentrum für Psychiatrie Reichenau unterstützt, vertreten durch PD Dr. Jan Bulla und Prof. Dr. Thomas Ross, sowie dem Maßregelvollzugszentrum Bad Rehburg, vertreten durch Dr. Dörte Berthold und Dr. Christian Riedemann und durch die LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne, vertreten durch Prof. Dr. Boris Schiffer. Das Zentrum für Psychiatrie Reichenau koordiniert seit 2009 die bereits genannte Forensische Basisdokumentation in Baden-Württemberg und bringt dadurch langjährige praktische Erfahrung und Infrastruktur im Bereich der Datenerhebung mit. Dr. Berthold und Dr. Riedemann verfügen über viel praktische Erfahrung und Expertise in der Durchführung und Auswertung der § 64 StGB-Stichtagserhebung. Prof. Dr. Schiffer verfügt durch seine Tätigkeit als therapeutischer Direktor der LWL-Maßregelvollzugsklinik sowie seiner wissenschaftlichen Tätigkeit an der Ruhr-Universität Bochum ebenfalls über viel Erfahrung im Bereich der Versorgungsforschung im Maßregelvollzug. Vom Lehrstuhl für Forschungsmethodik und Evaluation in der Psychologie, Institut für Psychologie von der TU Chemnitz unterstützen uns Dr. Markus Burkhardt und Dr. Isabell Winkler mit ihrer statistischen Expertise. Weiterhin unterstützt Prof. Dr. med. Jürgen L. Müller, Chefarzt am Asklepios Fachklinikum Göttingen und Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) die CONNECT-Studie.

Informationen für Patientinnen und Patienten

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es?

Nach Paragraph 63 StGB (Strafgesetzbuch) untergebrachte Personen haben eine Straftat in Verbindung mit einer psychischen Krankheit begangen und können aufgrund ihrer Krankheit nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie werden so lange im Maßregelvollzug behandelt, bis ihre Erkrankung für andere Menschen nicht mehr gefährlich ist. Zur Planung der bestmöglichen Behandlung und Versorgung ist es wichtig zu wissen, wie viele Patienten es in Deutschland gibt und welche Merkmale sie haben: Wie alt sind sie im Durchschnitt? Welche Art von Erkrankung haben die meisten? Wurden sie im Vorfeld bereits psychiatrisch behandelt?  Welche Therapien wirken am besten, damit ihre Krankheit keine Gefahr mehr für andere darstellt? Darüber wissen wir bis jetzt nur sehr wenig.

Warum möchten wir das wissen?

Seit vielen Jahren steigt die Anzahl der Menschen, die nach Paragraph 63 im Maßregelvollzug untergebracht sind. Dadurch fehlen oftmals Behandlungsplätze, Personal und Nachsorgeangebote. Viele Kliniken haben zudem festgestellt, dass die Behandlung komplizierter wird, da die Patienten immer häufiger schwere psychische Erkrankungen zusammen mit Suchterkrankungen aufweisen. Zum anderen sprechen immer mehr Patienten kein oder nur wenig Deutsch. Um die Menschen bestmöglich zu behandeln, ist es daher wichtig, möglichst viele Informationen über ihre Unterbringungssituation und ihre Behandlung in der Klinik zu erfassen.

Die Unterbringung nach Paragraph 63 ist zeitlich nicht befristet, sondern richtet sich allein nach den Behandlungsfortschritten der Patienten. Es gibt also kein konkretes Entlassungsdatum. Für die Patienten kann dies sehr einschneidend sein, da sie nicht wissen, wann sie wieder entlassen werden. Daher ist es wichtig, dass die Therapien wirkungsvoll und gut auf die Versorgung der Patienten abgestimmt sind. Aber auch die Menschen außerhalb des Maßregelvollzugs haben ein Recht darauf, dass von den Patienten keine Gefahr mehr ausgeht. Durch die Teilnahme möglichst vieler Kliniken in Deutschland wüsste man, welche Behandlungen angeboten werden und wie effektiv diese sind. Dadurch kann die Wirksamkeit der Behandlung verbessert und die Lebensqualität der Patienten erhöht werden. 

Wie wollen wir vorgehen?

Mitarbeiter der teilnehmenden Kliniken füllen einmal im Jahr einen Fragebogen aus. Es werden zumeist Patientendaten genutzt, die im Rahmen der Aufnahmediagnostik bereits erfragt wurden. Die Patienten werden also nicht direkt befragt. Auf dem Fragebogen stehen die wichtigsten Merkmale der Patienten, z.B. das Alter, die Art der Krankheit, welche Straftaten sie begangen haben und welche Therapien sie bekommen. Der Name des jeweiligen Patienten wird hierbei nicht erfasst sondern jeder Patient bekommt einen speziellen Code. Namen oder Geburtsdaten werden niemals übermittelt. Die Kliniken schicken den Fragebogen an uns zurück und wir Forschende werten ihn mit Hilfe statistischer Methoden aus.

Außerdem schauen wir uns das sogenannte „Rückfallrisiko“ an: Wie viele Menschen bleiben auch nach ihrer Entlassung straffrei und worin unterscheiden sie sich von denen, die dies nicht schaffen?  Da diese Befragung jedes Jahr zu einem bestimmt Datum passiert, nennt man dies eine „Stichtagserhebung“. Die Ergebnisse werden in Form von jährlichen Berichten und wissenschaftlichen Artikeln in Zeitschriften veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

 

Kann ich der Verwendung meiner Daten widersprechen?

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die Art und den Umfang der von Ihnen gespeicherten Daten, die Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzufordern. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier. Sollten Sie die Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der CONNECT-Studie nicht wollen, können Sie der Verwendung jederzeit widersprechen. Wenden Sie sich hierfür bitte an den zuständigen Ansprechpartner Ihrer (ehemaligen) Klinik. Das Schreiben sollte für eine eindeutige Identifizierung auch Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum enthalten. Einen Vorschlag für eine Formulierung können Sie hier herunterladen. Weitere Infos zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie hier. (Ehemalige) Patienten der Klinik für Forensische Psychiatrie Rostock finden Informationen zum Widerspruchsrecht hier.